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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für Verhandlungen und Abschlüsse mit uns gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Bedingungen. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn
wir sie schriftlich anerkannt haben.
Unsere Angebote einschließlich Preise erfolgen freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder Lieferung erfolgt ist. Mündliche Erklärungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
Ein Abschluß bzw. Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinem übrigen Inhalt verbindlich.

2. Preise

Unsere Preise gelten, wenn andere Vereinbarungen von uns nicht schriftlich bestätigt sind, ab Lager bzw. Werk zuzüglich gesetzlicher MWSt. In den Preisen sind die Verpackung und die Versandspesen nicht enthalten, diese werden gesondert berechnet wird.

3. Eigentumsvorbehalt und Sicherungen

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ein Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist nur Wiederverkäufern im ordnungsgemäßen Geschäftsgang bzw. nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts gestattet. Sonstige Verfügungen, insbesondere Sicherungsübereignung und Verpfändung sind nicht zulässig.
Der Besteller tritt bei Vertragsabschluss seine künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegenüber dem Drittabnehmer bis zur Höhe unserer Gesamtforderung an uns ab. Er ist zur Einziehung der aus dem Weiterverkauf entstehenden, an uns abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf berechtigt; er verpflichtet sich, uns die Namen der Drittabnehmer und die Höhe der Forderungen auf Verlangen bekanntzugeben.
Verlust, Beschädigung, Pfändung oder andere Eingriffe Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware oder Pfändung der an uns abgetretenen Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mitzuteilen, (im Falle der Pfändung der Vorbehaltsware unter Übersendung des Pfändungsprotokolls und im Falle der Pfändung der Vorbehaltsware abgetretenen Forderungen unter Übersendung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlußes). Etwaige uns durch Interventionen entstehende Kosten hat der Besteller zu erstatten.
Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers herabmindert, sind wir ohne weiteres berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware oder sofortige Barzahlung zu verlangen. Nach unserer Wahl können wir für noch zu liefernde Ware Sicherstellung oder Vorauszahlung verlangen.

4. Zahlungen

Zahlungen sind innerhalb einer Zahlungsfrist von 10 Tagen mit 2 % Skontoabzug oder innerhalb 30 Tagen netto zu leisten. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug sind wir – vorbehaltlich weiterer Rechte und Ansprüche – berechtigt, Verzugszinsen von jährlich 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Sofern von uns Schecks oder Wechsel angenommen werden, erfolgt die Hereinnahme nur zahlungshalber. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung. Diskontspesen sind uns zu vergüten.
Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung oder bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens werden unsere sämtlichen Forderungen, auch wenn sie gestundet oder als Ratenzahlungen vereinbart sind. In diesen Fällen sind wir befugt, zahlungshalber angenommene Wechsel oder Schecks zurückzugeben und auf die ursprüngliche Forderung zurückzugreifen.
Der Besteller kann seine Forderungen nur aufrechnen, wenn dies mit uns schriftlich vereinbart wurde und die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

5. Lieferfristen, Nichtabnahme

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist, ist der Besteller zum Rücktritt erst berechtigt, wenn auch eine von ihm schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist.
Eine schriftlich bestätigte Lieferfrist verlängert sich angemessen, falls uns deren Einhaltung aufgrund von nicht beherrschbaren Umständen, wie Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Rohstoff- oder Energiemangel, Verkehrsstörungen, Brandschäden, Arbeitskampfmaßnahmen u. ä., durch uns oder unseren Zulieferanten nicht möglich ist. Sollten die erwähnten Umstände länger als 4 Wochen andauern, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
Teillieferungen sind zulässig. Die Mitteilung der Abhol- oder Versandbereitschaft steht der Lieferung gleich. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, sind wir berechtigt eine Nachfrist zur Abnahme von 10 Tagen zu setzen. Danach können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadenersatz können wir ohne Nachweis des Schadens 15 % des Kaufpreises fordern; die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

6. Versand

Der Versand der Ware erfolgt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, stets auf Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers. Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Bestellers bzw. Empfängers.

7. Gewährleistung

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt:
Wir werden alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserer Wahl nachbessern oder neu liefern, die infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, ins besondere wegen fehlerhafter Ausführung oder mangelhaften Materials unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden. Wird eine uns zur Mängelbeseitigung gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten, oder wird die Nachbesserung unmöglich oder von uns verweigert, kann der Besteller Minderung geltend machen. Kommt zwischen uns und dem Besteller eine Einigung über die Höhe der Minderung nicht zustande, ist der Besteller auch berechtigt, Wandlung zu verlangen.
Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, äußere mechanische und atmosphärische Einflüsse entstehen.
Für gebrauchte Maschinen, Apparate oder sonstige Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, daß wir uns in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich zu einer Gewährleistung verpflichtet haben. Eine lt. unserer Auftragsbestätigung übernommene Gewährleistung erfolgt mit der Maßgabe, daß wir den Mangel innerhalb angemessener Frist unentgeltlich beseitigen.Wird eine uns zur Mangelbeseitigung gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten oder wird die Nachbesserung unmöglich oder von uns verweigert, kann der Besteller Minderung verlangen.
Weitere als in den vorstehenden Bestimmungen angegebenen Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist.
Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Bestellers, gehen im Rahmen der Gewährleistung anfallende Transportkosten zu dessen Lasten.
Die Ansprüche des Bestellers auf Grund einer begründeten Bemängelung verjähren,
soweit in unserer Auftragsbestätigung nichts Abweichendes angegeben ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Beanstandungen, Rücksendungen, Zurückbehaltungsrecht

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbar unrichtiger oder unvollständiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Ware oder sonstigen Leistung schriftlich mitzuteilen, andere Mängel sind uns unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich bekanntzugeben.
Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung gilt die Lieferung als genehmigt.
Rücksendungen sind nur im vorherigen Einvernehmen mit uns zulässig.
Bei begründeter Bemängelung ist der Besteller nur insoweit zur Zurückhaltung der Zahlungen berechtigt, als der zurückbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Mangel steht. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Bestellers, kann der Besteller Zahlungen nur zurückhalten bei einer Mängelrüge über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.

9. Sonstige Ansprüche

Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften zwingend zu haften ist, ausgeschlossen.

10. Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckansprüche, Cottbus.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Datenspeicherung

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, daß wir Ihre Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

Zahlungen dürfen nur direkt an uns geleistet werden. Unsere Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
zis-M GmbH Schweißtechnik – Am Seegraben 7 – 03051 Cottbus